Vererben und Verschenken

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde infolge verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung in den letzen Jahren zweimal grundlegend reformiert. Sie scheint in besonderem Maße gestaltungsanfällig zu sein und wird wegen ihrer hohen Bedeutung für relativ wenige Steuerpflichtige sowie der unzureichenden Datengrundlage weiterhin in der Diskussion stehen. An ihr lassen sich vortrefflich Gerechtigkeitsdebatten führen und die weitgehenden Steuerbefreiungen für große Vermögen macht Steuergestaltung in diesem Bereich ausgesprochen lukrativ.